Aktenzeichen 1 N 19.160

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VGH München: Urteil vom 18.02.2022

Von Bebauung freizuhaltende Flächen, Festsetzungen zur Grünordnung, Bestimmtheitsgebot, Rügeobliegenheit, Erforderlichkeit der Bauleitplanung, Ordnungsgemäße Abwägung der Eigentümerinteressen

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