Aktenzeichen 8 W (pat) 33/10

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RCN:
RCNVYXLX3ZQSH7CG8C

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 18.07.2011

Patentbeschwerdeverfahren – "Blaskopf für eine Blasfolienextrusionsanlage" – Zurückweisung einer Anmeldung nach Ablauf der Äußerungsfrist auf einen Prüfungsbescheid - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Bescheidserwiderung ist vor Ablauf der Äußerungsfrist eingegangen – aufgrund falschen Bezugs des Anmelders in der Bescheidserwiderung ist diese zunächst nicht zur richtigen Akte gelangt

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