Aktenzeichen 2 ARs 45/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:070617B2ARS45.15.0
RCN:
RCNVY9RS6PQJWE7W3E

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.06.2017

Zuständiges Gericht bei Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Fall der Rechtsnachfolge und anderen Bezeichnung der zur Zeit des Erlasses des Bußgeldbescheids zuständigen Behörde; Ordnungswidrigkeit auf der Unterelbe

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