Aktenzeichen IX B 42/22 (AdV)

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2023:BA.140223.IXB42.22.0
RCN:
RCNVWFBQ9ZSDP7JRFH

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 14.02.2023

Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungs- und Europarechtskonformität der Virtuellen Automatensteuer

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