Aktenzeichen IX ZB 180/10

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.03.2011

Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat: Berücksichtigung der Tilgungsfristen für die Eintragung im Bundeszentralregister und einer möglicherweise überlangen Dauer des Strafverfahrens

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