Aktenzeichen XI R 40/09

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ECLI:
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RCN:
RCNVV9JD599TXH4G89

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 19.10.2011

(Umsätze einer "männlichen Stripgruppe" können von der Umsatzsteuer befreit sein oder anstelle des Regelsteuersatzes dem ermäßigten Steuersatz unterliegen - Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde i.S. des § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 21 UStG - Anwendbarkeit des § 68 Satz 1 FGO auf Ermessensverwaltungsakte)

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