Aktenzeichen 7 OWi 704 Js 30876/20 jug

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RCN:
RCNVV42369XJVCWU4P

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AG Straubing: Urteil vom 01.02.2021

Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeitenrecht, Rückkehrpflicht, Aufenthaltsbeschränkung, Triftiger Grund, eigener Hausstand, Verordnungsgeber, Vollstreckbarkeit, Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, Bußgeldverfahren, Unbestimmter Rechtsbegriff, Hauptverhandlung, Notwendige Auslagen des Betroffenen, Ware, Bestimmtheitsgebot, Nichtannahmebeschluß, für Gaststätten, Abstandsgebot, Betroffenheit, Suspendierung

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