Aktenzeichen 2 BvR 1910/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220203.2bvr191021
RCN:
RCNVUF2BNNDWY6L5GC

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 03.02.2022

Nichtannahmebeschluss: §§ 33, 33a StPO gebieten auch vor belastender Auslagenentscheidung eine Anhörung des Betroffenen - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung sowie wegen unzureichender Substantiierung

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