Aktenzeichen V ZB 99/14

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RCNVU774GU57YQDSBQ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.11.2014

Zwangsversteigerungsverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung und Zuschlagsversagung bei konkreter Suizidgefahr eines Schuldners

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