Aktenzeichen 3 U 213/22

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNVTBVF23ZDXB5C74

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OLG Bamberg: Entscheidung vom 25.07.2023

Abschalteinrichtung, Klagepartei, Sittenwidrigkeit, Sekundäre Darlegungslast, Verbotsirrtum, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Zug-um-Zug, Außergerichtliche Rechtsverfolgung, Darlegungs- und Beweislast, Unzulässigkeit, Substantiierung, Auskunftserteilung, Berufungsverfahren, Erstinstanzlicher Vortrag, Nutzungsentschädigung, Betriebsuntersagung, Maßgeblicher Zeitpunkt, Gerichtshof der Europäischen Union, Schädigungsvorsatz, Übereignung

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