Aktenzeichen M 7 M 18.3122

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RCN:
RCNVT8UDPNC2DTTUXJ

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VG München: Entscheidung vom 02.08.2018

Zur Inrechnungstellung von Gebühren für die Aktenübersendung und einer Dokumentenpauschale gegenüber einem Verfahrensbevollmächtigten

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