Aktenzeichen II ZR 18/12

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.11.2013

Insolvenz einer GmbH: Erhaltung der Aufrechnungslage zwischen rückständigen Gehaltsansprüchen des Geschäftsführers und eines gegen ihn bestehenden Schadensersatzanspruchs wegen Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit

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