Aktenzeichen III ZR 71/14

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 30.10.2014

Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung zu Gunsten der Gerichte des Fürstentums Liechtenstein bei Klage eines Verbrauchers auf Rückabwicklung eines Vermögensverwaltungsvertrages

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