Aktenzeichen 5 StR 569/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:070319U5STR569.18.0
RCN:
RCNVS547DQRHYJZA5D

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 07.03.2019

Voraussetzungen der Einziehung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erlangen des Kaufpreises bei Vorleistung des Abnehmers und späterem Nichtzustandekommen des ursprünglich vereinbarten Umsatzgeschäfts

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