Aktenzeichen 4 StR 422/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:021220B4STR422.20.1
RCN:
RCNVS26Z3KPR5M8HAJ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.12.2020

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Berücksichtigung der Einziehungsentscheidung im Rahmen der Strafzumessung

Öffnen
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.