Aktenzeichen VI ZB 63/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:230620BVIZB63.19.0
RCN:
RCNVRJXR4QW5YB7UDL

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.06.2020

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anlassbezogene Prüfung der Fristvermerke in der Handakte

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