Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Nichtberücksichtigung von Parteivortrag in Zivilurteil sowie in Entscheidung über Anhörungsrüge - hier: Verteidigung gegen Anspruch auf Rückzahlung von Werklohn durch Aufrechnung mit Gegenansprüchen - Gegenstandswertfestsetzung
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