Aktenzeichen 1 BvR 1225/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20160729.1bvr122515
RCN:
RCNVRE6C9VVE8KFCMU

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 29.07.2016

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Nichtberücksichtigung von Parteivortrag in Zivilurteil sowie in Entscheidung über Anhörungsrüge - hier: Verteidigung gegen Anspruch auf Rückzahlung von Werklohn durch Aufrechnung mit Gegenansprüchen - Gegenstandswertfestsetzung

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