Aktenzeichen 5 StR 101/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:160822B5STR101.22.0
RCN:
RCNVRAR74QQJSRFCT3

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.08.2022

Strafverurteilung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u.a.: Nichtgewährung des letzten Wortes für den Angeklagten; Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensfehler

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