Aktenzeichen 31 O 11516/20

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RCN:
RCNVQF9JUASWG7U6D2

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LG München I: Urteil vom 12.02.2021

Versorgung, Mieter, Beschwerde, Untersagung, Mietsache, Sachmangel, Mietvertrag, Beschaffenheit, Leistungen, Mietobjekt, Mangel, Vermieter, Streitwert, Sperrwirkung, Kosten des Rechtsstreits, Rechtsprechung des BFH, Beschwerde gegen Beschluss

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