Aktenzeichen 4 BGs 156/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:141117B4BGS156.17.0
RCN:
RCNVQ7R9A5ML4FHDAU

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.11.2017

Untersuchungshaft: Rechtsschutz gegen Anordnungen betreffend Beschränkungen in der Kommunikation eines Beschuldigten mit seinem Verteidiger

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