Aktenzeichen M 8 K 20.2177

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RCNVPQ7VA9G3S9DHYU

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VG München: Urteil vom 13.02.2023

Nachbarklage gegen Vorbescheid, Erweiterung einer Schule, Kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot, Keine unzumutbare Beeinträchtigung durch Lärm, der durch Nutzung von Freiflächen als Pausenhof ausgeht, Lärm durch Schulsport, Lärm durch Holen und Bringen der Schulkinder, Bindungswirkung eines Vorbescheids im Hinblick auf das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot

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