Aktenzeichen VI ZR 239/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:130916BVIZR239.16.0
RCN:
RCNVPCCKAJ4FTDHU4T

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.09.2016

Arzthaftung: Erfordernis der nochmaligen Aufklärung der Schwangeren über die Möglichkeit der Schnittentbindung

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