Aktenzeichen 21 CS 16.30179

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNVP2JAP965KHKQ65

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VGH München: Entscheidung vom 19.10.2016

Bei einer landesinternen Umverteilung eines abgelehnten Asylbewerbers handelt es sich nicht um eine asylrechtliche Streitigkeit

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