Aktenzeichen VII R 18/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2019:U.171219.VIIR18.17.0
RCN:
RCNVNAVKWWTU9EA58N

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 17.12.2019

(Keine unentgeltliche Zuwendung i.S. des § 278 Abs. 2 Satz 1 AO durch Zahlung der laufenden Kosten des von Ehegatten gemeinsam bewohnten Hauses)

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