Aktenzeichen 1 StR 203/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:270619B1STR203.19.1
RCN:
RCNVLBZWMYKELJNMZW

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.06.2019

Berücksichtigung nicht abgeurteilter Straftaten bei Prognoseentscheidung

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