Aktenzeichen 15 N 20.2904

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RCNVLAL47JFUYDC6PV

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VGH München: Entscheidung vom 17.05.2021

Unstatthaftigkeit eines Normenkontrollantrags gegen eine Flächennutzungsplanänderung, Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan (Freiflächen-Photovoltaikanlage), Antragsbefugnis (verneint), gewillkürte Prozessstandschaft im Normenkontrollverfahren (verneint), befürchtete Gesundheitsgefährdung durch Elektrosmog, befürchtete Belastung durch wild abfließendes Oberflächenwasser

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