Aktenzeichen V ZR 118/13

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RCNVKN32BUSHRNSQT7

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 14.11.2014

Wohnungseigentum: Verpflichtung des Wohnungserwerbers zur Beseitigung eines teilungsplanwidrigen Zustandes des Gemeinschaftseigentums infolge einer Vereinbarung mit dem teilenden Eigentümer über eine abweichende bauliche Ausgestaltung; Wegfall eines Anspruchs auf plangerechte Herstellung des Gemeinschaftseigentums in Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben

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