Aktenzeichen II B 99/11

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RCNVKHMC3ZD4U6B7X7

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 16.02.2012

Darlegung von Gründen für die Zulassung der Revision - geringe Anforderungen an Zulässigkeit der Aufforderung zur Abgabe einer Einheitswerterklärung - Zulässigkeit von Bezugnahmen in Einspruchsentscheidung

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