Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 04.08.2015
Nichtannahmebeschluss: Übertragung der alleinigen Personensorge auf einen Elternteil setzt keine Gefährdung des Kindeswohls voraus - Verfassungsbeschwerde wegen Begründungsmängeln sowie wegen Subsidiarität unzulässig
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