Aktenzeichen 27 U 1196/22

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RCNVJQ4F9XTHWJFZ2T

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OLG München: Entscheidung vom 19.12.2023

Abschalteinrichtung, Sittenwidrigkeit, Darlegungs- und Beweislast, Klagepartei, Besondere Verwerflichkeit, Vorteilsausgleichung, Obergerichtliche Rechtsprechung, Bewusster Gesetzesverstoß, Anzeige, Berufungsrücknahme, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Verrichtungsgehilfen, BGH-Beschluss, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Restwert, Gewinnerzielungsabsicht, Substantiierung, Hinweisbeschluss, Differenzschaden, Rücknahme der Berufung

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