Aktenzeichen 20 NE 21.805

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RCNVJMS9ZQEHZ8AE9Z

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VGH München: Entscheidung vom 30.03.2021

Außervollzugsetzung, Einstweilige Anordnung, Normenkontrollantrag, Folgenabwägung, Summarische Prüfung, Antragsgegner, Eilverfahren, Versammlungsfreiheit, Verordnungsgeber, Glaubhaftmachung, Bayerisches Versammlungsgesetz, Offene Erfolgsaussichten, Prüfung der Erfolgsaussicht, Versammlungsbeschränkung, Öffentliche Versammlungen, Nichtöffentliche Versammlung, Versammlungsauflösung, Versammlungsteilnehmer, Versammlungsleitung, Versammlungsrecht

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