Aktenzeichen 1 BvR 2891/07

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RCN:
RCNVJ7LYJN7G7QGF29

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Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 10.03.2011

Nichtannahmebeschluss: Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl der Beitragspflicht eines Bauunternehmens zur Berufsgenossenschaft im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung - jedenfalls nach Entscheidung des EuGH vom 15.03.2009 (C-350/07, Slg 2009, I-1513) keine Vorlagepflicht wegen Unvollständigkeit der Rspr - iÜ Verletzung von Grundrechten nicht hinreichend substantiiert dargelegt

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