Nichtannahmebeschluss: Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl der Beitragspflicht eines Bauunternehmens zur Berufsgenossenschaft im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung - jedenfalls nach Entscheidung des EuGH vom 15.03.2009 (C-350/07, Slg 2009, I-1513) keine Vorlagepflicht wegen Unvollständigkeit der Rspr - iÜ Verletzung von Grundrechten nicht hinreichend substantiiert dargelegt
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