Markenbeschwerdeverfahren – „MyGecko/Geck“ – Einrede mangelnder Benutzung – keine Glaubhaftmachung - teilweise identische Waren, teilweise Warenähnlichkeit - keine klangliche, bildliche und begriffliche Verwechslungsgefahr bei unterstellter Benutzung – kein Bekanntheitsschutz
Öffnen