Aktenzeichen 3 StR 360/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:210422U3STR360.21.0
RCN:
RCNVHF9J4FYMLTYEDK

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 21.04.2022

Prozessualer Tatbegriff: Auskundschaften des Tatorts und nachfolgender Raubüberfall als einheitliches Tatgeschehen

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