Aktenzeichen M 2 K 20.6760

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VG München: Urteil vom 03.05.2022

Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung oder Befreiung für den Bau eines Mehrparteienhauses in der engeren Schutzzone eines Wasserschutzgebiets (bejaht), Wegen vorhandener flächendeckender Wohnbebauung fehlende Gefährdung des Schutzzwecks des Wasserschutzgebiets durch ein weiteres Wohnbauvorhaben, Abweichung von der Einschätzung des Wasserwirtschaftsamts, Unzumutbarkeit der Beeinträchtigung der Bebaubarkeit eines Grundstücks (abgelehnt), Ermessensreduktion auf Null bei Befreiung nach § 52 Abs. 1 Satz 2 Var. 1 WHG

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