Aktenzeichen IX ZB 30/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:090817BIXZB30.17.0
RCN:
RCNVGAXW3V3QNLDNB4

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.08.2017

Postulationsfähigkeit: Anwaltszwang bei Einlegung einer Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof

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