Aktenzeichen 4 StR 580/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:140217B4STR580.16.0
RCN:
RCNVG9M3GW2SMQTD29

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.02.2017

Konkurrenzen bei Betäubungsmitteldelikten: Gleichzeitiger Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen; Aufbewahren von Drogen zum Eigenkonsum; Verwahrung von Drogen für den Lieferanten; Tateinheit durch Klammerwirkung

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