Patentbeschwerdeverfahren – Teilanmeldung zur Stammanmeldung - "Fahrzeugdatenaufzeichnungsgerät" – zum Adressaten für die Teilungserklärung: Anhängigkeit der Anmeldung in der Beschwerdeinstanz - BPatG ist auch nach Erlass der Beschwerdeentscheidung der richtige Adressat – zur Zuständigkeit zur Prüfung der Wirksamkeit der Teilungserklärung
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