Aktenzeichen 20 W (pat) 7/16

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RCNVFD6SVLT2KEDUWD

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 01.02.2017

Patentbeschwerdeverfahren – Teilanmeldung zur Stammanmeldung - "Fahrzeugdatenaufzeichnungsgerät" – zum Adressaten für die Teilungserklärung: Anhängigkeit der Anmeldung in der Beschwerdeinstanz - BPatG ist auch nach Erlass der Beschwerdeentscheidung der richtige Adressat – zur Zuständigkeit zur Prüfung der Wirksamkeit der Teilungserklärung

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