Aktenzeichen 20 CE 20.1388

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RCN:
RCNVEB7VKSYRD7BH68

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VGH München: Entscheidung vom 18.06.2020

Unstatthafte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dass einzelne Regelungen der 5. BayIfSMV dem Betrieb eines Wellnessbereichs in den Räumen eines Hotels nicht entgegenstehen

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