Aktenzeichen 2 StR 533/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:120520B2STR533.19.0
RCN:
RCNVEAPZVU6N5762D3

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.05.2020

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Feststellung der Begehung der Anlasstat auf Grund einer überdauernden seelischen Störung

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