Aktenzeichen IV R 45/09

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RCNVDQDF2ACYTKXLCB

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 19.09.2012

(Frisör-Gutscheine: Keine Verbindlichkeiten oder Rückstellungen im Ausgabejahr - Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 104 Abs. 2 FGO - Keine Erhebung von Kosten einer Beweisaufnahme)

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