Aktenzeichen 4 StR 126/14

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RCNVDB2ETMYC5AJC77

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.07.2014

Strafverfahren wegen Betrugs: Mitteilungspflicht über geführte Vorgespräche bei Neubesetzung der Strafkammer; Urteilsfeststellungen zum Eintritt eines Gefährdungsschadens

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