Aktenzeichen 2 BvR 789/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20130705.2bvr078913
RCN:
RCNVC8YMWJSF6SCYAD

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 05.07.2013

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt Grundrechte des Untergebrachten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG - hier: unzureichende Konkretisierung der Gefahrenprognose - unzureichende Prüfung der Auswirkungen kraft Gesetzes eintretender Führungsaufsicht

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