Aktenzeichen Au 6 K 18.30727

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ECLI:
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RCN:
RCNVBK3WMKZF92DZF5

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VG Augsburg: Urteil vom 04.09.2018

Wehrdienstentziehung eines kurdischen Volkszugehörigen führt nicht zum Erfolg der Asylklage

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