Aktenzeichen M 22 K 22.31540

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RCNVAPHTJES4QXA7HY

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VG München: Urteil vom 03.07.2023

Asylverfahren, Herkunftsland: Arabische, Republik Syrien, Aufstockerklage, Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (verneint), Kurdische Volkszugehörigkeit, Wehrdienstentziehung, keine (ausreiseauslösende) Vorverfolgung

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