Aktenzeichen V R 36/08

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RCNVADT99Y49BRA5E7

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 22.07.2010

(Anwendung des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG auf buchführungspflichtige Unternehmer - Anwendung des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG auf freiwillig Buchführende - Grundsätze der Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit - Rechtsformneutralität)

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