Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 17.04.2020
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) mangels Gelegenheit zur Äußerung im Kostenverfahren - Gegenstandswertfestsetzung
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