Aktenzeichen 3 U 18/23

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RCNV8XR3RCA6ZDWHFA

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OLG Bamberg: Entscheidung vom 24.10.2023

Abschalteinrichtung, Verbotsirrtum, Klagepartei, Berufungsverfahren, Nutzungsentschädigung, Betriebsuntersagung, Berufungserwiderung, Unzulässigkeit, Auskunftserteilung, Aussetzung des Verfahrens, Hinreichende Erfolgsaussicht, Sittenwidrigkeit, Erkundigungspflicht, Unvermeidbarkeit, Zug-um-Zug, Maßgeblicher Zeitpunkt, Darlegungs- und Beweislast, Streitwert, Rechtsanwaltskosten, Tatrichterliche Feststellungen

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