Aktenzeichen 24 ZB 22.31062

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNV8LRLR4ESMH6QGJ

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VGH München: Entscheidung vom 20.10.2022

Berufungszulassungsantrag (abgelehnt), Anerkannter Schutzberechtigter, Rückführung nach Polen, Keine Erkenntnismittel genannt, die eine Neubewertung der Lage durch den Verwaltungsgerichtshof erfordern

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