Aktenzeichen 2 BGs 152/12

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RCN:
RCNV7R3LEY4EMJPJ4A

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.07.2012

Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland: Anwendung deutschen Strafrechts auf die Auslandstat eines Ausländers

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